Unsere Angebote sind frei bleibend. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere mündliche Verabredungen und Zusicherungen,
werden nur durch die schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich.


Preise/ Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Euro und inklusiv der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Angebotspreise gelten 3 Monate.
Eine Erhöhung oder Reduzierung der Personenanzahl ist bis spätestens eine Woche vor Auftrag möglich.


Evtl. Auf- und Abbaukosten sowie Leihgebühren oder Mietkaution werden entsprechend dem Aufwand berechnet und im Voraus vereinbart.

 
Der Rechnungsbetrag ist spätestens bei der Abholung fällig.


Termine

Selbstverständlich bemühen wir uns, alle vereinbarten Termine genau einzuhalten.
Gelingt uns das im Einzelfall nicht, räumt uns der Kunde eine Toleranz von 60 Minuten ein.

Für Verspätungen oder Schäden, die durch höhere Gewalt entstehen, können keine Schadensersatzansprüche an uns gestellt werden.

Stornierung

Bei der Stornierung von bereits erteilten Aufträgen berechnen wir:

                    •      7 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 25%
                    •      2 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 50% des Auftragswertes.

Bei Stornierung am Veranstaltungstag behalten wir uns vor, bis zu 100% des Auftragswertes in Rechnung zu stellen.


Änderungen

Geringfügige Änderungen in unserem Angebot können saisonal- oder qualitätsbedingt auftreten.


Mängel

Eventuelle Mängel sind durch den Kunden sofort vor Ort anzuzeigen.
Das Recht zu Wahl auf Wandlung oder Nachbesserung behalten wir uns vor.

Werden Mängel nicht beim Eintreffen angezeigt, gilt die Ware als angenommen und ist in vollem Umfang zu bezahlen.


Fahrt- und Reisekosten

Fahrtkosten fallen je nach Aufwand und Entfernung an, bei längeren Strecken berechnen wir die Reisezeit als Arbeitszeit.

Der Auftraggeber ist verpflichtet besondere Anlieferungsumstände im Voraus mitzuteilen.

Mietsache

Alle von uns angelieferten Materialen und Gegenstände mit Ausnahme von Torten und Gebäck sind in unserem Eigentum
und werden nur Leihweise bzw. Mietweise überlassen.


Die Überlassenen Gegenstände (Etageren und dergleichen) hat der Auftraggeber pfleglich zu behandeln.
Für beschädigte, zerstörte oder verloren gegangene Gegenstände ist voller Ersatz in Höhe der Wiederbeschaffung zu leisten.


Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns unser Eigentum an allen gelieferten Waren und Transportmitteln vor.


Erfüllungsort

Erfüllungsort für Lieferung, Übergabe und Zahlung ist Reichenau.
Gerichtsstand ist Konstanz.


Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird nicht auf Rechnungen gesondert ausgewiesen gemäß § 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz.

Konstanz
Stand Juli 2024